Zwei tiefgreifende Neuregelungen hat der Gesetzgeber mit der jüngsten Gesundheitsreform für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen, einerseits einen völlig neuartigen Gesundheitsfonds und andererseits einen bundeseinheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen in Ost- und Westdeutschland. Die Bundesregierung muss diesen Beitragssatz, der sich am Niveau des Jahres 2008 orientiert, erstmals per Rechtsverordnung bis 1. November 2008 festsetzen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2008.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-10 |
Seiten 13 - 15
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