Am 26.7.2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten. Damit wurde die gerichtsinterne Mediation in „ein erheblich erweitertes Güterichtermodell“ überführt. Auch die Beteiligten eines sozialgerichtlichen Rechtsstreits sollen nach dem Willen des Gesetzgebers „in allen einer gütlichen Konfliktbeilegung zugänglichen Streitigkeiten ohne nennenswerten organisatorisch-praktischen Aufwand an einen Güterichter verwiesen werden können.“ Der nachfolgende Beitrag stellt das Güterichtermodell vor. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie im sozialgerichtlichen Verfahren die zur Verweisung geeigneten Fälle zielgenau identifiziert werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.02.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-14 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: