Der Deutsche Bundestag hat das „Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG)“ beschlossen. Auch der Bundesrat hat das nicht zustimmungspflichtige Gesetz beraten, so dass einem Inkrafttreten nichts mehr im Wege steht. Das Gesetz soll den Wettbewerb zwischen den derzeit noch 105 gesetzlichen Krankenkassen fairer und zielgenauer ausgestalten. Auch werden die Strukturen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen weiterentwickelt, um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen. Zudem sieht das GKV-FKG die systematische Weiterentwicklung des Finanzausgleichs der gesetzlichen Krankenkassen (RSA) und Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln vor.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-14 |
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