Zurückgegangen ist im vergangenen Jahr die Zahl der Behandlungsfehler in deutschen Krankenhäusern und Arztpraxen, wie die Bundesärztekammer (BÄK) mitgeteilt hat. Bestätigt wurden Fehler und falsche Patientenaufklärungen in 1.858 Fällen (2017: 2.213). Davon führten 1.499 zu Gesundheitsschäden mit einem Anspruch auf Entschädigung. 127 Patienten sind dauerhaft schwer geschädigt und 462 dauerhaft mittel oder leicht. 88 Behandlungsfehler nahmen einen tödlichen Verlauf, während es ein Jahr zuvor mit 62 deutlich weniger waren. Insgesamt trafen die Gutachter-Kommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, die jeweils in einem für die Patienten kostenfreien Verfahren prüfen, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard erfolgte, bei 10.839 Anträgen auf ein Schlichtungsverfahren 5.972 Entscheidungen zu mutmaßlichen Fehlern. Ein Jahr zuvor waren es 7.307 Verfahren mit 1.783 Behandlungsfehlern und kausal bedingter Patientenschädigung gewesen. Keine Behandlungsfehler wurden in 4.114 Fällen festgestellt. Als Grund für den Rückgang kommen personelle Engpässe bei den Prüfungsstellen in Betracht. Möglicherweise haben Ärzte aber auch mehr Bewusstsein für die Fehlervermeidung entwickelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.06.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-17 |
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