Die schwierige Abgrenzung eines (versicherten) Beschäftigungsverhältnisses nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII bzw. einer „Wie-Beschäftigung“ nach Abs. 2 Satz 1 dieser Vorschrift gegenüber einer unversicherten Mithilfe innerhalb der Familie auf Grund zivilrechtlicher Verpflichtungen nach den Vorschriften des BGB richtet sich jeweils nach dem konkreten Einzelfall und erfordert genaue Sachverhaltsermittlungen, auch um Fälle von „Scheinselbstständigkeit“ oder „Scheinbeschäftigung“ aufdecken zu können. Der Rechtsanwender ist daher immer wieder erfreut, wenn er auf aktuelle oberbzw. höchstrichterliche Entscheidungen zu diesen Fragen zurückgreifen kann, wie beispielsweise auf das „Holzspalter-Urteil“ des BSG vom 27. 3. 2012 (vgl. im Folgenden II.) oder auf das „Scheinbeschäftigungs-Urteil“ des BayLSG vom 19. 1. 2012 (vgl. im Folgenden III.).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-20 |
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