Es klingt fast grotesk: Dafür, dass die Träger der Sozialversicherung – gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, Rentenversicherungsträger oder Bundesagentur für Arbeit – derzeit über Rücklagen von mehr als 70 Milliarden Euro für Notlagenfälle verfügen, werden sie nicht belohnt, sondern möglicherweise sogar „bestraft“. Grund dafür sind die seit einiger Zeit geltenden „Negativzinsen“. Sie hat die Europäische Zentralbank (EZB) für Anlagen bei den nationalen Notenbanken festgesetzt, und zwar in Höhe von derzeit minus 0,2 Prozent. In Zahlen ausgedrückt: Würde das genannte Milliarden-Vermögen der Sozialversicherungsträger dauerhaft auf Konten der Bundesbank „geparkt“, wären rechnerisch in diesem Jahr rund 140 Millionen Euro an Negativzinsen fällig. Allerdings „parken“ die Sozialversicherungsträger Geld, nur wenn es unbedingt nötig ist, bei der Bundesbank – und dies oft nur stundenweise.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-14 |
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