Die Deutsche Rentenversicherung entscheidet bei bestimmten Berufen, ob die Angehörigen dieser Berufe auf Grund ihrer Tätigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können. Für die Befreiung ist ein Antrag sowie die Erfüllung spezifischer Voraussetzungen notwendig. Ob neben dem Bestehen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, hat das BSG in drei Entscheidungen zum Beruf des Syndikusanwaltes geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung sowie die möglichen Konsequenzen werden nachfolgend abgehandelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-16 |
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