Die Frage, wann Arbeitslose, die bei der Arbeitssuche oder auf Wegen zur Bundesagentur für Arbeit einen Unfall erleiden, im Einzelfall unfallversichert sind, beschäftigt die Gerichte seit Einführung des Unfallversicherungsschutzes für diese Personengruppe. Trotz des gesetzgeberischen Versuchs, die entsprechende Regelung zu konkretisieren, bestehen nach wie vor unklare Auslegungsfragen, die der folgende Beitrag systematisiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-15 |
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