In der Praxis der Sozialversicherungsträger kommt es nicht selten zu Schadenersatzansprüchen, denen eine gegenseitige Schädigung der beteiligten Kontrahenten zugrunde liegt. Findige Schadenersatzpflichtige oder deren Rechtsanwälte wenden häufig gegen den Schadenersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers ein, dass dessen Ansprüche mit denen des Ersatzpflichtigen aufgerechnet werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.12.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
Seiten 375 - 377
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