Die Bundesagentur für Arbeit stellt die innerbetriebliche Weiterbildung auf drei Säulen, um bedarfsgerecht die Weiterbildungen für die Beschäftigten anbieten zu können, die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlich sind. Während des Besuchs der unterschiedlichen Weiterbildungsangebote erhalten die Beschäftigten eine Freistellung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-13 |
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