Bei der Weiterentwicklung der Sozialversicherung spielt seit eh und je die Frage eine große Rolle, wie weit die Absicherung der zentralen sozialen Lebensrisiken im Rahmen einer Pflichtversicherung erfolgen soll und wie weit der Staat sie der Eigenverantwortung der Bürger überlassen kann. In der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) steht diese Frage in diesem Jahr aktuell an. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ist Eigenverantwortung seit Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors und der Riester-Rente ein Dauerthema. Und in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird über die Ausweitung der Eigenverantwortung bei fast jeder Reform diskutiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-27 |
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