Die betriebliche Altersversorgung hat sowohl in der Wirtschaft als auch in der Rentenpolitik einen hohen Stellenwert. Sie wurde in den Anfängen der Industrialisierung geschaffen und hat sich bis heute verfeinert. Dabei kommt ihr jedoch nicht die Bedeutung einer allumfassenden Rentenversicherung zu. Vielmehr dient sie der Aufstockung der Rentenansprüche. Ziel des Gesetzgebers war es, die Versorgungslücke durch Absenkung der Renten auf privater Ebene zu schließen. Sie beruht völlig auf dem Prinzip der Freiwilligkeit (in der Schweiz wurde die betriebliche Zusatzvorsorge 1985 als verpflichtend eingeführt (s. u.); mittlerweile wurde ein Recht des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung in das Gesetz aufgenommen. Die betriebliche Altersversorgung ist spezifisch an den jeweiligen Arbeitnehmer anzugleichen; sie ist daher nicht mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Denn die Höhe, Wartezeit, und Art der versicherungsrechtlichen Risiken unterscheiden sich im Rahmen des 1974 geschaffenen Betriebsrentengesetzes vom SGB VI.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-16 |
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