Die Digitalisierung ist längst zu einem Begriff geworden, dem das rechtliche Gefüge weitestgehend fehlt. Demografische Entwicklung, Technikverständnis und rechtliche Sonderregelungen lassen den Begriff der Digitalisierung recht großflächig erscheinen, ohne dass die Auswirkungen konsequent durchdacht sind. Gerade im Sozialversicherungsrecht und dem Steuerrecht – dem Recht der heiklen persönlichen Daten – erscheint es schwierig, rechtliche Rahmenbedingungen treffsicher zu verabschieden. Die Technik überholt hier in weiten Teilen die Gesetzgebung. Der Beitrag soll einen Überblick über die Einordnung der Materie geben und rechtliche Eckpfeiler aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2020.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-14 |
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