Der Beitrag beschäftigt sich mit den (mittelbaren) Auswirkungen der Neuregelung des § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB im Zuge der Einführung der sog. „Ehe für alle“ auf die Leistungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung gem. § 27a SGB V und hinterfragt die Stimmigkeit dieser Norm vor dem Hintergrund eines durch die Neuregelung angestoßenen gewandelten Ehe- und Familienverständnisses. In die Überlegungen einbezogen und kritisch gewürdigt wird ein aktuell eingebrachter Gesetzesentwurf für ein entsprechendes Änderungsgesetz betreffend § 27a SGB V.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-13 |
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