Der Beitrag beschäftigt sich mit den (mittelbaren) Auswirkungen der Neuregelung des § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB im Zuge der Einführung der sog. „Ehe für alle“ auf die Leistungen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft im Recht der Gesetzlichen Krankenversicherung gem. § 27a SGB V und hinterfragt die Stimmigkeit dieser Norm vor dem Hintergrund eines durch die Neuregelung angestoßenen gewandelten Ehe- und Familienverständnisses. In die Überlegungen einbezogen und kritisch gewürdigt wird ein aktuell eingebrachter Gesetzesentwurf für ein entsprechendes Änderungsgesetz betreffend § 27a SGB V.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2018.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-13 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: