Seit dem 1.1.2015 ist die elektronische Gesundheitskarte verpflichtend im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt worden. Nachdem die erste, als programmatische Festlegung zu verstehende Einführungsfrist gem. § 291a Abs. 2 a SGB V mit Ablauf des 1.1.2006 verstrichen war, erfolgte mit weiteren Verzögerungen die Einführung dieses wesentlichen Elements des IT-Großprojekts zur Schaffung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen. Der langjährige Einführungsprozess war neben zahlreichen Blockaden von Seiten einiger Beteiligter auch von gerichtlichen Auseinandersetzungen begleitet, die im Folgenden betrachtet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.04.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-04-14 |
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