Die elektronische Patientenakte ist ein im SGB V als Anwendung der Telematikinfrastruktur geregelter digitaler Service für die Versicherten, mit dem die Informationslage in der medizinischen Versorgung verbessert werden soll. Die elektronische Patientenakte ergänzt das zivilrechtliche Behandlungsverhältnis sowie das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis um Ansprüche der Versicherten. Die gesetzliche Zuweisung der datenschutzrechtlichen Verantwortung wirft zahlreiche Fragen auf. Die derzeitige Regelung der Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte kann europarechtskonform ausgelegt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2024.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-06-13 |
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