Das Thema Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Versorgungswerke wurde spätestens durch die Rechtsprechung des BSG zu den Syndikusanwälten in 2014 wieder aktuell. Mit den Auswirkungen haben die betroffenen Arbeitnehmer und die zuständigen Personalabteilungen bis heute zu kämpfen. Um nicht Gefahr zu laufen, einen neuen Befreiungsbescheid beantragen zu müssen, verzichten Arbeitnehmer teilweise auf früher begehrte Entsendungen auf Zeit, z. B. zu anderen Konzernunternehmen ins Ausland. Um eine bestehende Befreiung während und insbesondere auch nach einer Entsendung aufrechtzuerhalten, kommt allerdings eine Erstreckung einer bestehenden Befreiung in Betracht, die eine erneute Antragstellung auf Befreiung nach Rückkehr entbehrlich macht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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