Das Thema Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder der Versorgungswerke wurde spätestens durch die Rechtsprechung des BSG zu den Syndikusanwälten in 2014 wieder aktuell. Mit den Auswirkungen haben die betroffenen Arbeitnehmer und die zuständigen Personalabteilungen bis heute zu kämpfen. Um nicht Gefahr zu laufen, einen neuen Befreiungsbescheid beantragen zu müssen, verzichten Arbeitnehmer teilweise auf früher begehrte Entsendungen auf Zeit, z. B. zu anderen Konzernunternehmen ins Ausland. Um eine bestehende Befreiung während und insbesondere auch nach einer Entsendung aufrechtzuerhalten, kommt allerdings eine Erstreckung einer bestehenden Befreiung in Betracht, die eine erneute Antragstellung auf Befreiung nach Rückkehr entbehrlich macht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: