Wie sind national bestimmte rentenversicherungsrechtliche Voraussetzungen mit zunehmenden Wanderungsbewegungen von Arbeitskräften zu vereinbaren? Die Zusammenrechnung von in verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten ist innerhalb Europas ein seit über 50 Jahren gut geübtes Beispiel, wie die soziale Absicherung mit einer internationalen Erwerbsbiografie funktioniert. Dieses Gebot, das wesentlich zur Verwirklichung der Freizügigkeit innerhalb Europas beiträgt, wurde zuletzt noch einmal durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestätigt und mit der jüngsten Revision als ein horizontaler Grundsatz des europäischen Koordinierungsrechts herausgehoben. Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über die praktischen Auswirkungen und die breite Bedeutung dieser Maßgabe am Beispiel des deutschen Rentenrechts.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-13 |
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