Mit dem neuen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) soll der Weg in die viel diskutierte Prämienoder Festbeitragsfinanzierung der GKV weiter verfestigt werden. Dadurch soll sich insbesondere die Einkommensabhängigkeit der Beiträge vermindern. 1 Im Prinzip bleibt es bei dem 2007 beschlossenen Gesundheitsfonds mit seinen diversen Geldquellen. Neu sind zwei Aspekte: Die Erhöhung und danach Festschreibung der einkommensbezogenen Beitragssätze per 1. Januar 2011. Dadurch wurde der Arbeitgeberanteil von der weiteren Beitragsentwicklung abgekoppelt. Außerdem wurde die Deckelung des Zusatzbeitrages aufgehoben, weil er in Zukunft alle über die Einkommensentwicklung hinausgehenden Kostensteigerungen abdecken soll. Das wiederum macht einen neuen Sozialausgleich erforderlich. Wir zeigen im Folgenden auf, welche Auswirkungen die Neuregelung auf Dauer auf die Finanzierung der GKV hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-10 |
Seiten 7 - 11
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