Der für die 18. Legislaturperiode Ende November 2013 frisch unterzeichnete Koalitionsvertrag enthält eine nur für Insider und Experten halbwegs verständliche Politikaufgabe der neuen Bundesregierung, die aber insbesondere die Sozialversicherungsträger und Einzugsstellen aufhorchen lassen wird. Im Kapitel 1 „Deutschlands Wirtschaft stärken“ ist auf Seite 25 vereinbart, das so genannte Insolvenzanfechtungsrecht „im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Prüfstand zu stellen“. Der Beitrag untersucht diese komplizierte Nahtstelle zwischen Insolvenzanfechtungs- und Sozialversicherungsrecht und bewertet die Chancen für eine mögliche Neuausrichtung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2014.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-03-12 |
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