Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Gesetzgeber zur Abstimmung der verschiedenen Reha-Leistungen unterschiedlicher Reha-Träger Verfahrensregelungen ins SGB IX eingeführt, die eine gemeinsame und einheitliche Leistungserbringung „wie aus einer Hand“ zugunsten der Person mit Behinderungen ermöglichen sollen. Die Abhandlung führt in drei Teilen in das sog. koordinierende Reha-Verfahren ein, indem dieses vereinfachend dargestellt wird. Der erste Teil befasst sich mit der Zuständigkeitsklärungsphase beim angegangenen Reha-Träger, der zweite mit der Weiterleitungsphase, wenn sich der angegangene Träger ganz oder teilweise nicht für zuständig erachtet und weitergeleitet hat, und der dritte mit der Entscheidungsphase.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.09.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-09-16 |
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