Während sich die Mitglieder so mancher gesetzlicher Krankenkassen auf höhere finanzielle Belastungen in Form von Zusatzbeiträgen einstellen müssen, sind die Bezüge der Vorstandsmitglieder der Krankenkassen erneut „ins Gerede gekommen“. Der Bundesrechnungshof (BRH), der zur Prüfung gesetzlicher Krankenkassen berechtigt ist, übte nach einer umfassenden Prüfung deutliche Kritik an den Jahresvergütungen der Kassenmanager, die bis zu fast 300.000 Euro gehen. Schon im Jahr 2006 hatte er die Vorstandsgehälter bei 29 Krankenkassen untersucht und dabei deutliche Vergütungsunterschiede festgestellt. In vielen Fällen erschien den Prüfern damals wie heute die Vergütung entschieden zu hoch. Die Aufsichtsbehörden der Krankenkassen auf Bundes- und Landesebene besäßen kein hinreichend wirksames Instrument, um auf die Vertragsgestaltung rechtzeitig Einfluss zu nehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-03-01 |
Seiten 88 - 90
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