Die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (VMG), Anlage zu § 2 der VersMedV, enthält die Grundsätze für die versorgungsmedizinische Begutachtung im Schwerbehindertenrecht und im Sozialen Entschädigungsrecht. Die dort festgelegten Vorgaben sind für die feststellenden Behörden und die versorgungsmedizinisch tätigen Gutachterinnen und Gutachter verbindlich. Sie stellen sicher, dass Begutachtungen und Feststellungen nach einem bundesweit einheitlichen Maßstab durchgeführt werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.11.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-17 |
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