Als die soziale Pflegeversicherung vor einem Vierteljahrhundert geschaffen wurde, war sie als Teilkasko-Versicherung konzipiert. Zunächst sollten die gesetzlichen Krankenkassen und die Sozialhilfe durch nicht notwendige Krankenhausfälle entlastet werden und dafür eine ambulante Versorgung der Pflegebedürftigen erfolgen. Zuzahlungen zu Kosten im Pflegeheim, die der Gesetzgeber am 1. August 1996 ins Leben rief, waren damals kein Gegenstand der Diskussion. Anders stellt sich die Situation heute dar.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-10-14 |
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