Über drei Viertel der Bundesbürger befürchten, dass all ihre Ersparnisse draufgehen, wenn sie zum Pflegefall werden und in ein Heim aufgenommen werden, weil sie sich selbst nicht mehr versorgen können. Die vor einem Vierteljahrhundert im Jahre 1995 geschaffene soziale Pflegeversicherung versteht sich von Anfang als Teilkostenversicherung, was nach gegenwärtiger Rechtslage empfindliche finanzielle Folgen zur Folge haben kann. Bei vielen Pflegebedürftigen reichen Rente und Ersparnisse nämlich nicht für die Aufwendungen im Pflegeheim.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-16 |
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