Es ist keineswegs übertrieben: Ein besonderes sozialpolitisches Vorhaben in dieser Legislaturperiode stellt die Reform der Pflegeversicherung dar. In insgesamt drei Einzelgesetzen strebt die Bundesregierung grundlegende Neuerungen im jüngsten Zweig unserer Sozialversicherung an.Während das am 1. Januar 2015 in Kraft getretene „Pflegestärkungsgesetz I“ eine Anpassung der Leistungen der Pflegekassen in einer ersten Stufe um bis zu vier Prozent, zusätzliche Betreuungskräfte für die Heimpflege sowie zwei Beitragssatzerhöhungen zum 1. Januar 2015 und zum 1. Januar 2017 enthielt, verfolgt das noch nicht verabschiedete „Pflegestärkungsgesetz III“ eine bessere Beratung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, will aber auch die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken. So sollen Gemeinden, Städte und Landkreise mehr Kompetenzen bei der Planung und Organisation von Pflegeangeboten, insbesondere Pflegestützpunkten, erhalten. Ziel ist dabei eine „Pflegeberatung aus einer Hand“. Auch soll die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht erhalten, um gegen Abrechnungsbetrug vorgehen zu können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-11-15 |
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