Das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) hat erst kürzlich seinen Dienst angetreten, da steht bereits das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) in den Startlöchern. Das PSG II führt die begonnene Reform der Sozialversicherung weiter und ergänzt das PSG I. Das Herzstück des PSG II ist sicherlich die Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Dabei werden aus den bisherigen drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Die bisherigen drei Pflegestufen werden aufgegeben. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hofft, damit der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht zu werden. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden werden. Bei dem neuen Begutachtungsverfahren soll nicht wie bei der bisher geltenden Methode die Zeit gemessen werden, die zur Pflege der jeweiligen Person durch einen Familienangehörigen oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson benötigt wird, sondern es werden Punkte vergeben, die abbilden, wie weit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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