Alle sechs Jahre entscheiden Versicherte und Arbeitgeber in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung durch Sozialversicherungswahlen, wer ihre Interessen in der Selbstverwaltung vertritt. Die nächsten Wahlen, kurz auch Sozialwahlen genannt, finden am 1. Juni 2011 statt. Die soziale Selbstverwaltung hat ihre Wurzeln in der kommunalen Selbstverwaltung. Tragendes Prinzip ist die Mitwirkung, Mitbeteiligung und Mitentscheidung der Versicherten und Arbeitgeber. Sie sollen die Angelegenheiten in der Vertreterversammlung regeln, die sie selbst am sachkundigsten beurteilen können. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-01-10 |
Seiten 3 - 7
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