In zwei Urteilen des Bundessozialgerichts wurde die Übertragung der Festsetzung des Mindestbeitrags gem. § 161 SGB VII auf den Vorstand für unzulässig erklärt. Seit Jahrzehnten beinhalten die Satzungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften Bestimmungen, die die Festsetzung des Mindestbeitrags auf den Vorstand übertragen; diese Satzungsregelungen wurden von der Aufsichtsbehörde bislang nicht beanstandet. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen insbesondere auch auf die verfahrensrechtliche Praxis der gewerblichen Berufsgenossenschaften haben könnten, soll u. a. dieser Aufsatz aufzeigen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2015.08.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-13 |
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