Das Bundessozialgericht (BSG) hat insbesondere mit seinem Urteil vom 29.1.2009 zu der Verhandlung der Pflegesätze und seinem Urteil vom 8.9.2011 zu den Investitionskosten die Verhandlungspraxis bei den Pflegesatz- und Investitionskosten erheblich verändert und versucht, neue Grundsätze zu implementieren. Der Bundesgesetzgeber hat nun reagiert und plant eine Änderung des § 82 SGB XI zum 1.1.2013.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2012.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-12-20 |
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