Es ist weitgehend bekannt, dass sich Bürger zur Unterstützung in einem Rechtsstreit an verschiedene Sozialverbände wenden können. Diese Verbände haben sodann die Möglichkeit – wie ein Rechtsanwalt – die hilfesuchende Person vor Gericht zu vertreten. Weit unbekannter sind dagegen andere Rechtsschutzinstrumente, wie die gesetzliche Prozessstandschaft nach § 63 SGB IX oder § 12 BGG (Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen) sowie die Verbandsklage nach § 13 BGG, obwohl sie speziell behinderten Menschen einen großen Nutzen bringen können. In dem folgenden Beitrag werden daher die Hintergründe und Voraussetzungen dieser verbandlichen Klagerechte näher erläutert und abschließend zu ausgewählten Kritikpunkten Stellung genommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2013.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-18 |
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