Seit dem 1. Januar 2004 ist auch in Deutschland der Versandhandel mit apotheken- und rezeptpflichtigen Medikamenten gestattet. Bislang durften lediglich freiverkäufliche Arzneien auf diesem Wege vertrieben werden. Zahlreiche, teilweise sich widersprechende Gerichtsurteile in diesem Bereich, nicht nur zur Arzneimittelpreisverordnung und deren Geltung, haben die Rechtslage für die Krankenkassen jedoch unübersichtlich gemacht. Der Versandhandel mit Arzneimitteln ist in einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen normiert. Auch leistungsrechtlich ist nicht auf den ersten Blick erkennbar, unter welchen Umständen die Versandhandelsapotheke zur Sachleistung an den gesetzlich Versicherten berechtigt ist. In letzter Zeit haben auch die Hinweise einiger Krankenkasse auf die Vorteile des Versandhandels gerichtliche Schritte nach sich gezogen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2007.10.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-10-01 |
Seiten 289 - 301
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