Die Krankenkasse ist verpflichtet, den Rechtsanspruch der/des Versicherten zu prüfen. Es gibt damit kein Entschließungsermessen. Im Folgenden soll das Prüfprogramm der Krankenkasse vorgestellt werden, wie es insbesondere § 6 DiGA-Genehmigungs-Richtlinie vorsieht.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-17 |
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