Der Beitrag beleuchtet Digitale Gesundheitsanwendungen wegen der Zuständigkeit der Krankenkassen zur Genehmigung der Versorgung der Versicherten mit einer Digitalen Gesundheitsanwendung, der „App auf Rezept“, § 33a SGB V, sowie den Rechtsrahmen unter Berücksichtigung der Anpassungen durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) vom 22. März 2024. Der Gesetzgeber hat den GKV-Spitzenverband in § 33 Abs. 1 Satz 4 SGB V beauftragt, das Genehmigungsverfahren der Krankenkassen mit den gesetzlich installierten Vorgaben in einer Richtlinie zu regeln. Diese Richtlinie ist seit 7. April 2025 in Kraft und für Krankenkassen verbindlich.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-04 |
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