Die Künstlersozialkasse (KSK), zum 1. Januar 1983 unter dem damaligen Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg ins Leben gerufen und heute bei der Unfallkasse des Bundes angesiedelt, droht mehr und mehr in eine finanzielle Schieflage zu geraten. Schuld daran sind vor allem ausbleibende Zahlungen der zu Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer („Verwerter“) sowie mangelhafte Kontrollen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Sie hat zu prüfen, ob die Künstlersozialabgabe in Höhe von derzeit 4,1 Prozent von den Verwertern, insbesondere Verlagen, Werbeagenturen, aber auch Theatern und Galerien sowie dem Kunsthandel oder Museen ordnungsgemäß abgeführt wird. Dabei bleiben viele Wünsche offen; denn nur rund 150.000 Verwerter kommen ihrer gesetzlichen Zahlungspflicht nach.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-08-16 |
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