Im Gegensatz zu den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK) meldet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) für das vergangene Jahr mehr nachweisbare Fälle ärztlicher Behandlungsfehler. Nach den vorgelegten Zahlen erstellten die Prüfer im vergangenen Jahr 14.553 Gutachten (2018: 14.133), nachdem Patienten sich mit dem Verdacht eines Behandlungsfehlers an ihre Krankenkasse gewandt hatten. In jedem vierten Gutachten – das entspricht 3.688 Fällen – konnten die Prüfer des MDS dem behandelnden Arzt einen Fehler nachweisen. In 2.953 Fällen (2018: 2.799) bestätigten die Gutachter, dass dem Patienten durch den Behandlungsfehler ein Schaden entstanden war. Die Zahl der nachgewiesenen Fehler, die bei Patienten zu einem Schaden führten, stieg innerhalb eines Jahres um fast sechs Prozent. Insgesamt belegt die Statistik für das Jahr 2019 den Tod von 140 Patienten, die an einem Behandlungsfehler starben. Bei 85 von ihnen wurde dabei die Kausalität nachgewiesen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-09-16 |
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