In die Umsetzung des elektronischen Verkehrs mit Gesundheitsdaten scheint Bewegung gekommen zu sein. Die bisherigen Tests sind erfolgreich verlaufen, so dass im Herbst dieses Jahres damit begonnen werden kann, bundesweit die Arztpraxen an das neue System anzuschließen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe jedenfalls gibt sich zuversichtlich, dass die digitale Vernetzung der Facharztgruppen und Krankenhäuser wie vorgesehen gelingen wird. Im Mittelpunkt steht dabei die elektronische Gesundheitskarte, abgekürzt eGK, mit der eine neue Ära des bundesdeutschen Gesundheitswesens nachhaltig verändert werden soll. Das Prestigeobjekt der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt war bereits im Jahre 2003 beschlossen worden und sollte ursprünglich zum 1. Januar 2005 eingeführt sein. Seit Jahresbeginn 2006 war die eGK sogar im SGB V festgeschrieben. Technische Probleme, datenschutzrechtliche Widerstände und ein ständiger Streit zwischen den Beteiligten haben die Einführung der Karte bis heute immer wieder verzögert, wobei die bisherigen Maßnahmen mit der notwendigen Infrastruktur inzwischen finanzielle Mittel von rund 1,7 Milliarden Euro erfordert haben. Gleichwohl besitzen inzwischen fast alle Versicherten die eGK.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-10-17 |
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