„Nach der Reform ist vor der Reform“ – kein Satz gilt so sehr für die Reformen im Gesundheitswesen und dabei speziell im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Vertragsarztrecht des Sozialgesetzbuchs Fünftes Buch (SGB V). Erst zum 1. Januar 2012 (teilweise auch erst zum 1. Januar 2013) war das GKV-Versorgungsstrukturgesetz mit weitreichenden Änderungen im Krankenversicherungsrecht in Kraft getreten, da „legt“ der Gesetzgeber bereits „nach“ und präsentiert bereits am 21. Oktober 2014 den Referentenentwurf, der in das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mündet, das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist.
Ein Jahr nach Inkrafttreten dieser teils weitreichenden Änderungen, lohnt es sich, eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2016.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-08-16 |
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