Nach wie vor bildet die Einführung der Grundrente ein Dauerthema in der bundesdeutschen Sozialpolitik. Bundesgesundheitsministerin Ursula von der Leyen hatte in der vorletzten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eine „Lebensleistungsrente“ ins Spiel gebracht und die spätere Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles warb für eine „Solidarrente“. Beiden Modellen war allerdings kein Erfolg beschieden. Dreh- und Angelpunkt für die Einführung einer Grundrente ist heute der Koalitionsvertrag, den CDU/CSU und SPD im März 2018 geschlossen haben. Danach soll die Grundrente zur Honorierung der Lebensleistung für bestehende und künftige Grundsicherungsbezieher gelten, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Leistungsbezug soll eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung sein. Im Koalitionsvertrag steht auch: Die Abwicklung der Grundrente soll durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen und bei der Bedürftigkeitsprüfung die Rentenversicherung eng mit den Ämtern der Grundsicherung zusammenarbeiten.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.03.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-03-15 |
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