Eine neue Epoche im Bereich der Wiedereingliederung leitete das RehabilitationsAngleichungsgesetz vom 7. August 1974 ein. Der neue Gesetzesbegriff wurde damals so definiert: Unter Rehabilitation sind alle Maßnahmen zu verstehen, die darauf ausgerichtet sind, körperlich, geistig oder seelisch behinderten Menschen zu helfen, ihre Fähigkeiten und Kräfte zu entfalten, um einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Dazu gehört vor allem eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit und Beruf. In die Rehabilitation, die in das gegliederte System der sozialen Sicherung eingeordnet ist, teilen sich vor allem Rentenversicherungsträger und gesetzliche Krankenkassen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-14 |
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