Vor genau einem Jahrhundert, am 1. Januar 1914, trat mit dem Zweiten Buch der Reichsversicherungsordnung, abgekürzt RVO, für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine wichtige Rechtsgrundlage unserer sozialen Sicherung in Kraft, die sich über viele Jahrzehnte hinweg behaupten sollte und einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden und modernen Krankenversicherung bildete.
Die Bismarck‘sche Sozialgesetzgebung, eingeleitet mit der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881, hatte mit der Verabschiedung der RVO am 30. Mai 1911 im Reichstag endgültig ihren Abschluss gefunden. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes geschah allerdings nicht einheitlich. Bereits am 1. Januar 1912 bzw. ein Jahr später waren die Invaliden- und die Unfallversicherung und damit das Vierte und das Dritte Buch der RVO in Kraft getreten, bevor die GKV an der Reihe war. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch handelte es sich bei der RVO – vom Umfang her gesehen – um die größte Kodifikation im Deutschen Kaiserreich.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-12-17 |
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