Bei 335 Milliarden Euro lag im vergangenen Jahr das Volumen des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, von dem Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung profitieren. Ihn führen die rund 3,2 Millionen Arbeitgeber in Deutschland für 30,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und teilweise auch für geringfügig entlohnte rentenversicherungspflichtige Beschäftigte (1,3 Millionen) ab. Die Beitragszahlung und auch die Betriebsprüfung vollziehen sich in einem im Sozialgesetzbuch IV genau festgelegten Rahmen. Alle vier Jahre oder auf Wunsch des Arbeitgebers auch früher prüfen heute rund 4.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausschließlich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) die Betriebe. Ab 1995 war die Betriebsprüfung von den gesetzlichen Krankenkassen auf die Rentenversicherung übertragen worden.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-12-01 |
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