Der kräftige Aufschwung am Arbeitsmarkt und zurückgehende Arbeitslosenzahlen und höhere Löhne und Gehälter sowie Bonusbzw. Prämienzahlungen zeigen auch positive Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung. Möglicherweise kann der Gesetzgeber schon zum 1. Januar 2013 den Beitragssatz, der gegenwärtig bei 19,9 Prozentpunkten des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts liegt, auf dann 19,3 Prozentpunkte senken. Nach bisheriger Planung ging das Bundesarbeitsministerium erst 2014 von diesem für Arbeitgeber und Versicherte gleichermaßen erfreulichen Schritt aus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2011.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2191-7345 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-05-10 |
Seiten 152 - 153
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