Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 1. März 2011 – Az.: C-236/09 – wirkt sich seit 21. Dezember 2012 in weit reichendem Umfang auf die private Versicherungswirtschaft in Deutschland aus. Nur noch Tarife mit geschlechtsneutralen Prämien für Frauen und Männer, so genannte „Unisex-Tarife“, sind seit diesem Zeitpunkt erlaubt – mit der Folge, dass beide Geschlechter gleich hohe Prämien an ihr Versicherungsunternehmen zu zahlen haben.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-15 |
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