Nach den Vorstellungen von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen Selbstständige dazu verpflichtet werden, privat oder über die gesetzliche Rentenversicherung für ihr Alter vorzusorgen. Dazu will er Ende des Jahres einen Gesetzentwurf zur Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung vorlegen. Selbstständige müssten dann entweder Mitglied in einem Versorgungswerk sein wie etwa Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte oder Notare, durch die „Rürup“-Rente abgesichert sein oder aber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2019.06.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-06-17 |
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