Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die behinderten Menschen unmittelbar infolge der Behinderung entstehen, kann gem. §§ 33, 33b Einkommensteuergesetz (EStG) ein Pauschbetrag vom Einkommen abgezogen werden (sogenannter Behinderten-Pauschbetrag). Dieser muss bisher mit der Steuererklärung beim Finanzamt beantragt werden. Weiter sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge zurzeit noch in Papierform mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises, des Bescheides oder einer Steuerbescheinigung nachzuweisen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7127.2025.09.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-09-16 |
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