Die Mitgliedschaft in einem Organ der Sozialversicherung ist ein Ehrenamt, das grundsätzlich unentgeltlich ausgeübt wird. Da mit der Übernahme eines solchen Amtes keine Benachteiligung verbunden sein darf, sind u. a. entstandene Auslagen zu ersetzen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einzelnen Arten der Entschädigung, die Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung sowie die relevanten steuerlichen Regelungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2010.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-12-01 |
Seiten 368 - 371
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