Gegen den Trend der vergangenen Jahrzehnte hat das Interesse bei den diesjährigen Sozialwahlen leicht zugenommen. „30 Jahre lang sank die Wahlbeteiligung von 43,85 auf 30,15 Prozent. 2017 ist sie wieder – wenn auch geringfügig – auf 30,45 Prozent angestiegen“, sagte die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, zu den bisher vorliegenden Ergebnissen. Wahlberechtigt waren 29,28 Millionen Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, 14 Millionen Versicherte bei den gesetzlichen Krankenkassen, 218.000 Selbstständige ohne fremde Arbeitskräfte in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und auch 15.770 Arbeitgeber bei einer Krankenkasse. Bei fast 95 Prozent aller Sozialversicherungsträger fanden „Friedenswahlen“, d. h. Wahlen ohne Wahlhandlung und ohne Wähler, statt. Dabei gelten die von den Sozialpartnern sowie den sonstigen Arbeitnehmervereinigungen vorgeschlagenen Bewerber am Wahltag automatisch als gewählt, ebenso die Arbeitgeber. Die Sozialwahlen, die alle sechs Jahre als reine Briefwahl durchgeführt werden, sind nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößten Wahlen in Deutschland.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2017.08.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2017 |
| Veröffentlicht: | 2017-08-15 |
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