Seit dem Vorschlag der EU-Kommission für eine neue europäische Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2012 laufen die Verhandlungen. Das Europäische Parlament hat bereits im März 2014 in erster Lesung seinen Standpunkt festgelegt. Im März 2015 erreichte der Rat der Justiz- und Innenminister teilweise allgemeine Ausrichtungen zu zentralen Teilen des Vorschlages. Ein Kern des Verordnungsentwurfs sind die Grundsätze der Datenverarbeitung. Dabei geht es um Regelungen zur Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von sensiblen und einfachen Daten. Nach der Ausrichtung des Rates ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten wie Sozial- und Gesundheitsdaten untersagt, es sei denn, die Verarbeitung ist erforderlich, um dem Recht der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes und ihren diesbezüglichen Pflichten nachzukommen. Für den öffentlichen Bereich und somit auch für die Sozialversicherung soll es einen Bestandsschutz geben und weiterhin die Möglichkeit einer flexiblen nationalen Gesetzgebung mit spezifischen Rechtsvorschriften.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7127 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-06-16 |
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