Die Europäische Kommission hat am 3.5.2022 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten (COM(2022) 197 final) vorgelegt. Mit dieser Verordnung sollen die Primär- und Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation, Patientensicherheit, Regulierungszwecke usw. geregelt werden. Dieser Verordnungsvorschlag ordnet sich in eine Reihe von Normsetzungsverfahren der EU zur Digitalisierung ein. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die Regelungen gegeben und auf einige wesentliche Punkte vertieft eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2191-7345.2023.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7127 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-06-15 |
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